Als Zweiten Bildungsweg bezeichnet man die Bildungsangebote, die Menschen, die den angestrebten Schulabschluss nicht im Normaldurchlauf der Regelschule erworben haben, die Möglichkeit zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen geben. An Stelle des Begriffes Zweiter Bildungsweg wird in Kultusministerien auch der Name „Schule für Erwachsene“ (SfE) verwendet.
Institutionen wie Abendschulen, Volkshochschulen, Kollegs oder Fernschulen (beispielsweise das ILS) bereiten ihre Schüler auf sogenannte „externe Abschlüsse“ vor oder prüfen ihre Schüler intern. Im Sinne der Chancengleichheit wurden diese Angebote in Deutschland in den 1960ern eingerichtet, um Menschen dadurch neue Möglichkeiten zu geben, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Damit werden Ansätze aus den 1920er Jahren wieder aufgegriffen. Mit der wachsenden Notwendigkeit lebenslangen Lernens wird der Wechsel zwischen aufsteigender allgemein bildender (schulischer) Qualifikation und beruflicher Erfahrung zunehmen, die Bedeutung des Zweiten Bildungswegs stärken und ihm den Charakter der nachträglichen Kompensation versäumter Bildungsanstrengungen nehmen.
Der Begriff der Chancengleichheit wird insofern relativiert, als dass zwar der zweite Bildungsweg noch frei von Gebühren ist oder durch das BAföG gefördert wird. Jedoch findet danach ein Aussieben statt, aufgrund der Altersgrenze von 30 Jahren (siehe Absatz „Benachteiligung“).
Traditionell ist der Zweite Bildungsweg ein Teil der Erwachsenenbildung, allerdings sind inzwischen auch viele Jugendliche ohne Schulabschluss von Ausbildungsmangel und Arbeitslosigkeit betroffen und auf entsprechende Angebote angewiesen, die sie unter anderem in ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen bekommen können. Angesichts dieser Situation unterliegen die auf dem Zweiten Bildungsweg erworbenen Abschlüsse in besonderem Maße dem Bildungsparadox und werden häufig nicht als gleichwertig zu „regulären“ Schulabschlüssen betrachtet.
Quelle: www.wikipedia.de
Autoren: MAK, Schubbay, Kdwnv, Libelle63, Corbil u.a.
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